Was steht dir in der Regel zu?
Im folgenden erhältst du Hinweise, was dir (in der Regel) zusteht und dazu noch wertvolle Anwendungstipps. Für weitere Insidertipps folge uns auf Social Media oder komme persönlich vorbei!
Erhalte hier rechtliche Hinweise für deine Kompressionsversorgungen, um immer auf dem neusten Stand zu sein.
1. Grundversorgung:
Als Grundversorgung bei verordneten Kompressionsstrümpfen stehen dir bei fast allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zwei Paar Strümpfe (Flach- und Rundstrick) zu.
2. Folgeversorgung
In der Regel zahlen die Krankenkassen zwei Versorgungen alle sechs Monate. Allerdings sollte vor der zweiten Versorgung die Kostenübernahme immer vorab per Kostenvoranschlag geprüft werden. Bei allen gesetzlichen Krankenkassen übernehmen wir das für dich, bei privaten bereiten wir es dir vor.
3. Anziehilfe:
Jeder Patient, der Kompressionstrümpfe verordnet bekommt, hat ein Anrecht auf eine, von der Krankenkasse finanzierte, Anziehhilfe.
4. Lymphomat zur aparativen Lymphdrainage:
Jeder Patient, der bereits mindestens vor sechs Monaten Flachstrick verordnet bekommen hat und
darüber hinaus über sechs Monate zwei Mal wöchentlich manuelle Lymphdrainage erhalten hat, hat ein Anrecht auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse für einen Lymphomaten zur selbstständigen aparativen Lymphdrainage.
5. Hautpflegeprodukte
Hautpflegeprodukte sind bei Privatpatienten häufig inkludiert, wenn sie auf dem Rezept vermerkt sind.
Diese Informationen geben dir lediglich einen Überblick über die üblichen Vertragsbeziehungen. Abweichungen in den einzelnen Verträgen sind allerdings möglich. Kontaktiere uns gerne, falls du Fragen hast.