Rechtliche Hinweise
1. Grundversorgung:
Als Grundversorgung bei verordneten Kompressionsstrümpfen stehen Ihnen bei fast allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zwei Paar Strümpfe (Flach- und Rundstrick) zu.
2. Anziehilfe:
Jeder Patient, der Kompressionstrümpfe verordnet bekommt, hat ein Anrecht auf eine, von der Krankenkasse finanzierte, Anziehhilfe.
3. Lymphomat zur aparativen Lymphdrainage:
Jeder Patient, der bereits mindestens vor sechs Monaten Flachstrick verordnet bekommen hat und
darüber hinaus über sechs Monate zwei Mal wöchentlich manuelle Lymphdrainage erhalten hat, hat ein Anrecht auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse für einen Lymphomaten zur selbstständigen aparativen Lymphdrainage.
4. Hautpflegeprodukte
Hautpflegeprodukte sind bei Privatpatienten häufig inkludiert, wenn sie auf dem Rezept vermerkt sind.
Diese Informationen geben Ihnen lediglich ein Überblick über die üblichen Vertragsbeziehungen. Abweichungen in den einzelnen Verträgen sind allerdings möglich. Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie Fragen haben.